KI für Ärzte: Was in der Praxis trägt
KI FÜR ÄRZTE: WAS IN DER PRAXIS TRÄGT
Anwendungen, Rechtsrahmen und die Grenze, die nicht verhandelbar ist.
SEPTEMBER 7, 2026
Seit dem 2. August 2026 gilt die KI-Verordnung im Grundsatz, und seither ist die Frage in Praxen konkreter geworden. Sie lautet nicht mehr, ob KI kommt, sondern welche Anwendung von KI für Ärzte heute rechtlich sauber läuft und welche nicht.
Die Antwort fällt nüchterner aus, als der Markt sie verkauft. KI für Ärzte trägt dort, wo sie dokumentiert, sortiert und organisiert. Sie trägt nicht, wo sie entscheidet. Und die härteste Hürde ist nicht die KI-Verordnung, sondern die ärztliche Schweigepflicht.
KI für Ärzte: die Kurzfassung
- Die Verantwortung für Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie bleibt beim Arzt. Das ist die Position der Bundesärztekammer, und sie ist nicht delegierbar.
- Ein häufiger Einstieg in KI für Ärzte ist der Chatbot zur Terminvereinbarung. Er gilt als System mit begrenztem Risiko. Es gelten im Wesentlichen Transparenzpflichten.
- Sobald ein System Symptome bewertet oder Dringlichkeit einschätzt, verlassen Sie diese Kategorie.
- Gesundheitsdaten in ein Prompt-Fenster zu geben, ist nach Artikel 9 DSGVO grundsätzlich verboten.
- Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung genügt strafrechtlich nicht. Es braucht eine gesonderte Verschwiegenheitsverpflichtung.
- Eine formelle Beteiligung eines Menschen an einer automatisierten Entscheidung reicht nicht aus.
- Wer KI für Ärzte einführt, ordnet zuerst die Prozesse und dann die Werkzeuge.
Was die Kammern zu KI für Ärzte sagen
Die Bundesärztekammer hat ihre Position in der Stellungnahme Künstliche Intelligenz in der Medizin vom 14. Januar 2025 festgehalten. Der zentrale Satz lautet: „Die Verantwortung für Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie obliegt stets dem Arzt und darf nicht an ein KI-System abgetreten werden.“
Zur Praxisorganisation äußert sich dieselbe Stellungnahme deutlich offener. Mit KI-basierten Chatbots könnten häufige Anfragen elektronisch bearbeitet werden, „insbesondere Organisatorisches wie Terminvereinbarungen oder Erinnerungen an anstehende Untersuchungen“.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fasst es in ihrem PraxisWissen Künstliche Intelligenz auf einen Satz zusammen: KI darf entsprechend dem AI Act keine Entscheidungen fällen, und sie muss transparent sein.
Wo KI für Ärzte in der Praxis tatsächlich hilft
Vier Felder haben sich als tragfähig erwiesen, und alle vier haben gemeinsam, dass die ärztliche Entscheidung unberührt bleibt.
DOKUMENTATION UND SPRACHERKENNUNG
Der größte Zeitgewinn durch KI für Ärzte liegt hier, weil der Aufwand hoch und die Struktur wiederkehrend ist. Diktat wird transkribiert, Befunde werden vorstrukturiert, Arztbriefe entstehen als Entwurf. Entscheidend ist, dass ein Mensch gegenliest, bevor etwas in die Akte oder in den Versand geht.
Zwei Punkte werden dabei regelmäßig unterschätzt. Erstens neigen Transkriptionssysteme dazu, Lücken plausibel zu füllen statt sie zu markieren. Eine unverständliche Passage wird zu einem Satz, der stimmig klingt und falsch ist. Wer die Aufnahme nicht mehr hat, kann das nicht mehr prüfen. Zweitens ist die Freigabe kein Formalakt: Sie ist der Moment, in dem die Verantwortung wieder beim Menschen ankommt.
Datenschutzrechtlich gehört diese Anwendung zu den anspruchsvollsten, weil sie zwangsläufig mit Gesundheitsdaten arbeitet. Dazu unten mehr.
TERMINORGANISATION UND ERREICHBARKEIT
Hier liegt die größte ungenutzte Reserve, und sie ist gut belegt. Das PraxisBarometer Digitalisierung 2025 des IGES Instituts im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, an dem 1.719 Praxen teilnahmen, hält fest: „Obwohl bei knapp der Hälfte der Praxen mindestens 5 Prozent der vereinbarten Termine nicht eingehalten werden, nutzt nur knapp ein Drittel von ihnen Erinnerungsservices für bevorstehende Termine.“ Telefonisch erinnern 13 Prozent aller Praxen, automatisiert 12 Prozent.
Online-Terminvereinbarung bieten 40 Prozent der Arztpraxen an, sieben Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Ein Drittel der Praxen befürchtet dabei, dass dies die Ausfallquote erhöht.
Der ehrliche Befund: Die Terminerinnerung ist kein KI-Thema. Sie ist schlichte Terminlogik und liegt brach. Wer über KI für Ärzte nachdenkt, bevor diese Ebene steht, optimiert an der falschen Stelle. Wie das aussieht, haben wir in Marketing Automation für Praxen beschrieben.
SORTIEREN VON ANFRAGEN
Eingehende Nachrichten nach Anliegen zu ordnen, ist der unauffälligste Einsatz von KI für Ärzte und spart am Empfang messbar Zeit. Die Grenze ist scharf und wird oft überschritten: Sortieren nach Thema ist Organisation. Sortieren nach Dringlichkeit ist eine medizinische Einschätzung. Ein System, das entscheidet, wer schneller drankommt, bewertet Gesundheitszustände.
In der Praxis verwischt diese Grenze schneller, als es im Konzept aussieht. Ein Anliegen als Notfall zu kennzeichnen, ist bereits eine Bewertung, auch wenn es technisch nur ein Etikett ist. Sauber bleibt die Aufteilung, solange die Kategorien organisatorisch sind: Rezept, Termin, Befundauskunft, Abrechnung, Sonstiges. Was medizinisch eingeordnet werden muss, landet in der Kategorie Sonstiges und damit bei einem Menschen.
RECHERCHE UND AUFBEREITUNG
Fachliteratur zusammenfassen, Patienteninformationen sprachlich vereinfachen, Merkblätter erstellen. Unkritisch, solange die fachliche Prüfung beim Arzt bleibt und keine Patientendaten einfließen.
Besonders tragfähig ist die Vereinfachung bereits geprüfter Texte. Ein Aufklärungsbogen, den Ihre Patienten verstehen, senkt Rückfragen und Fehlvorstellungen. Weil die fachliche Substanz aus dem Original stammt, ist das Risiko gering und der Nutzen unmittelbar spürbar.
KI für Ärzte: der Rechtsrahmen seit August 2026
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt im Grundsatz seit dem 2. August 2026. Wichtig für ältere Ratgebertexte: Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, in Kraft seit dem 27. Juli 2026) hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme auf den 2. Dezember 2027 beziehungsweise 2. August 2028 verschoben.
IST EIN PRAXIS-CHATBOT HOCHRISIKO-KI?
Nach Anhang III der Verordnung nicht. Die gesundheitsbezogenen Einträge dort betreffen den Einsatz durch Behörden, die Triage in der Notfallversorgung sowie Risikobewertung und Preisbildung in der Kranken- und Lebensversicherung. KI, die als Medizinprodukt eingestuft ist, wird gesondert über Anhang I erfasst. Die Bundesärztekammer ordnet Terminvereinbarungs-Chatbots ausdrücklich den Systemen mit begrenztem Risiko zu, für die im Wesentlichen Transparenzpflichten gelten.
Die Linie verläuft dort, wo ein System Beschwerden bewertet oder Dringlichkeit einschätzt. Dann stehen Sie zusätzlich in der Medizinprodukteregulierung.
DIE TRANSPARENZPFLICHT BEI KI FÜR ÄRZTE
Artikel 50 Absatz 1 der KI-Verordnung verlangt, dass Systeme für die direkte Interaktion mit Menschen so konzipiert werden, dass die Nutzer informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Ausnahme: wenn das ohnehin offensichtlich ist. Nach Absatz 5 muss die Information spätestens zur ersten Interaktion vorliegen, klar und eindeutig und im Einklang mit den Barrierefreiheitsanforderungen.
Adressat dieser Pflicht ist der Anbieter des Systems, nicht die Praxis. Praktisch ändert das wenig: Fehlt der Hinweis, fehlt er auf Ihrer Website. Fordern Sie ihn vertraglich ein und kontrollieren Sie ihn nach jedem Update.
Und ein Punkt, der in vielen Ratgebern falsch steht: Der Hinweis gehört in das Chatfenster, sichtbar vor der ersten Frage, nicht in die Datenschutzerklärung.
WOFÜR SIE BEIM EINSATZ VON KI FÜR ÄRZTE HAFTEN
Dass diese Frage nicht theoretisch ist, hat das Oberlandesgericht Hamm am 12. Mai 2026 entschieden (Az. 4 UKl 3/25). Ein Chatbot auf der Website eines Anbieters ästhetischer Behandlungen hatte auf Nachfrage behauptet, die Geschäftsführer seien Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie. Das stimmte nicht. Das Gericht rechnete die Aussage dem Betreiber zu; der Einwand, das System arbeite autonom, half nicht. Die Revision wurde zugelassen.
Was das für die Website und die Außendarstellung bedeutet, haben wir in Praxiswebsite für Ärzte und in Praxismarketing: Was ist erlaubt? Der Rechtsrahmen 2026 behandelt.
Datenschutz und Schweigepflicht bei KI für Ärzte
Hier liegt die eigentliche Hürde, und sie ist höher als die KI-Verordnung.
GESUNDHEITSDATEN UND KI FÜR ÄRZTE
Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung verbietet die Verarbeitung von Gesundheitsdaten grundsätzlich, solange keine Ausnahme des Absatz 2 greift. Die Datenschutzkonferenz stellt in ihrer Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz vom 6. Mai 2024 klar, dass diese Prüfung sowohl die Eingabe als auch die Verarbeitung und die Ausgabe erfasst.
Praktisch heißt das: Ein allgemeines Sprachmodell, das über ein Webformular erreichbar ist, ist für Patientendaten kein zulässiges Werkzeug. Anwendungen, die mit Gesundheitsdaten arbeiten sollen, brauchen eine Verarbeitung innerhalb einer vertraglich und technisch abgesicherten Umgebung.
DIE ENTSCHEIDUNG BLEIBT BEIM MENSCHEN
Dieselbe Orientierungshilfe hält fest, dass eine lediglich formelle Beteiligung eines Menschen im Entscheidungsprozess nicht ausreicht, wenn eine KI Vorschläge erarbeitet, die für Betroffene Rechtswirkung entfalten. Wer Terminvergabe oder Anfragenpriorisierung automatisiert, sollte zusätzlich Artikel 22 der Verordnung prüfen.
Das ist mehr als eine Formalie. Ein Ablauf, in dem jemand einen Vorschlag nur abnickt, weil die Zeit fehlt, ihn zu prüfen, erfüllt die Anforderung nicht.
DER AV-VERTRAG REICHT NICHT
Das ist der Punkt, den in unserer Erfahrung fast jede Praxis übersieht. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO erledigt einen Baustein des Datenschutzrechts, aber weder die Rechtsgrundlage noch einen Drittlandtransfer, und schon gar nicht das Strafrecht.
§ 203 Absatz 3 StGB erlaubt es, fremde Geheimnisse gegenüber sonstigen mitwirkenden Personen zu offenbaren, soweit dies für die Inanspruchnahme ihrer Tätigkeit erforderlich ist. Die Kehrseite steht in Absatz 4 Satz 2 Nummer 1: Strafbar macht sich, wer nicht dafür Sorge getragen hat, dass die mitwirkende Person zur Geheimhaltung verpflichtet wurde, und diese Person dann tatsächlich ein Geheimnis unbefugt offenbart.
Der externe Dienstleister braucht also eine gesonderte Verschwiegenheitsverpflichtung, und der Zugriff muss erforderlich sein. Ein Werkzeug, das aus Bequemlichkeit ins Praxisverwaltungssystem sieht, erfüllt dieses Merkmal nicht.
PATIENTEN ÜBER DEN KI-EINSATZ INFORMIEREN
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung empfiehlt, den Einsatz von KI gegenüber Patienten transparent zu machen. Das ist bei organisatorischen Anwendungen unaufwendig und schafft die Grundlage dafür, dass niemand sich getäuscht fühlt, wenn er merkt, dass am anderen Ende kein Mensch sitzt.
Häufige Fehler beim Einsatz von KI für Ärzte
Der erste ist die Vermischung von Marketing- und Behandlungsdaten. Das Werkzeug, das Website-Texte schreibt, hat in der Patientenakte nichts verloren. Die technische Trennung ist der wirksamste Einzelschritt.
Der zweite ist die Scheinprüfung. Wer generierte Inhalte formal freigibt, ohne sie zu lesen, hat die Verantwortung nicht behalten, sondern nur dokumentiert, dass er sie hätte behalten sollen.
Der dritte ist die Annahme, ein Anbieter mit Sitz in der EU löse das Datenschutzproblem automatisch. Entscheidend ist, wo verarbeitet wird, auf welcher Rechtsgrundlage und ob eine Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt. Ein europäischer Firmensitz sagt über keinen dieser drei Punkte etwas aus.
Der vierte ist die Reihenfolge. In der Beratung sehen wir regelmäßig Praxen, die über Spracherkennung nachdenken, während Anrufe zur Mittagszeit unbeantwortet bleiben und Termine ohne Erinnerung platzen. Beides kostet mehr Zeit als die Dokumentation, und beides lässt sich ohne KI lösen. Die Reihenfolge ist deshalb nicht Geschmackssache: Erst die Prozesse, die ohnehin klemmen, dann die Werkzeuge, die sie beschleunigen sollen.
Der fünfte betrifft die Verträge. Wer ein Werkzeug testet, schließt selten einen ordentlichen Vertrag, und aus dem Test wird oft der Dauerbetrieb. Prüfen Sie deshalb regelmäßig, welche Systeme tatsächlich im Einsatz sind und ob für jedes davon die Grundlagen vorliegen.
Checkliste vor der Einführung von KI für Ärzte
- Trifft das System eine medizinische Einschätzung, oder organisiert es nur?
- Bewertet es Dringlichkeit? Dann prüfen Sie die Medizinprodukteregulierung.
- Weist ein Chatbot vor der ersten Antwort darauf hin, dass er ein KI-System ist?
- Ist ausgeschlossen, dass Gesundheitsdaten in ein allgemeines Sprachmodell gelangen?
- Liegt neben dem AV-Vertrag eine gesonderte Verschwiegenheitsverpflichtung vor?
- Ist der Datenzugriff auf das Erforderliche begrenzt?
- Hat die Person, die freigibt, tatsächlich Zeit und Kompetenz zur Prüfung?
- Sind Marketing- und Behandlungsdaten technisch getrennt?
- Werden Patienten über den Einsatz informiert?
- Steht die Terminerinnerung, bevor Sie über generative Systeme nachdenken?
FAQ zu KI für Ärzte
DARF KI EINE DIAGNOSE STELLEN?
Nein. Die Bundesärztekammer stellt klar, dass die Verantwortung für Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie stets beim Arzt liegt und nicht an ein KI-System abgetreten werden darf.
IST EIN TERMIN-CHATBOT GENEHMIGUNGSPFLICHTIG?
Nein. Er gilt als System mit begrenztem Risiko, für das im Wesentlichen Transparenzpflichten gelten. Anders sieht es aus, sobald das System Beschwerden bewertet.
DARF ICH PATIENTENDATEN IN EIN SPRACHMODELL EINGEBEN?
Grundsätzlich nein. Gesundheitsdaten unterliegen Artikel 9 DSGVO und zusätzlich der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Für Anwendungen mit Patientendaten braucht es eine abgesicherte Verarbeitungsumgebung.
REICHT BEI KI FÜR ÄRZTE EIN AV-VERTRAG MIT DEM ANBIETER?
Nein. Datenschutzrechtlich ist er ein notwendiger Baustein, strafrechtlich genügt er nicht. § 203 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 StGB verlangt zusätzlich eine Verpflichtung zur Geheimhaltung.
HAFTE ICH FÜR FALSCHE AUSSAGEN EINES CHATBOTS?
Nach dem Urteil des OLG Hamm vom 12. Mai 2026 (Az. 4 UKl 3/25) ja. Der Hinweis auf die Autonomie des Systems entlastete den Betreiber nicht.
MUSS ICH PATIENTEN ÜBER DEN KI-EINSATZ INFORMIEREN?
Bei direkter Interaktion ja, sofern es nicht ohnehin offensichtlich ist. Die KBV empfiehlt Transparenz darüber hinaus generell.
Fazit zu KI für Ärzte
KI für Ärzte ist weder der Umbruch, den Anbieter versprechen, noch das Risiko, das der Berufsstand fürchtet. Sie ist ein Werkzeug mit einem klar umrissenen Einsatzbereich: Dokumentation, Organisation, Aufbereitung.
Die Grenze ist an einer Stelle nicht verhandelbar, und sie ist keine Frage der Technik. Die ärztliche Entscheidung bleibt beim Arzt, und die Daten, die dafür nötig sind, bleiben in der Praxis. Wer beides einhält, kann den Rest ohne schlechtes Gewissen ausprobieren.
Den Überblick über die Kanäle gibt Marketing für Ärzte, die Abläufe am Empfang beschreibt Internes Praxismarketing, die technische Basis liefert der Leistungsbereich SEO für Praxen.
Amit Kapoor
CEO
Stand: 7. September 2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Im Verfahren des OLG Hamm vom 12.05.2026 (Az. 4 UKl 3/25) wurde die Revision zugelassen. Zur Auslegung der Transparenzpflichten nach Artikel 50 KI-VO liegt nach unserer Recherche bislang keine Rechtsprechung vor. Die berufsrechtlichen Vorgaben ergeben sich verbindlich aus der Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer.